SchiesspflichtDie Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.MitnehmenDie Schiesspflichtigen haben die Aufforderung zur Erfüllung des obligatorischen Programms, das Dienstbüchlein,den Leistungsausweis oder das Schiessbüchlein sowie einen amtlichen Ausweis mitzubringen.Nicht schiesspflichtige Angehörige der Armee sowie Schützinnen und Schützen mit Leihwaffen haben denLeistungsausweis oder das Schiessbüchlein mitzubringen.WaffeSchiesspflichtige haben ihr Obligatorisches Programm grundsätzlich mit ihrer persönlichen Waffe zu schiessenProbeschüsseProbeschüsse können für CHF -.50 bezogen werden. Bezogene Probeschüsse müssen verschossen oder beiNichtgebrauch zurückgegeben werden. Dies wird auf den Standblättern von den Schützenmeistern dokumentiert!Programm Gewehr 300mScheibe A5 - 5 Schüsse EinzelfeuerScheibe B4 - 5 Schüsse Einzelfeuer, 2 Schüsse Seriefeuer in 20 Sekunden, 3 Schüsse Seriefeuer in 30 Sekundenund 5 Schüsse Seriefeuer in 40 Sekunden.BestandenDie Schiesspflicht gilt als bestanden bei erreichen von 42 Punkte mit nicht mehr als drei Nullern.Ausszeichnung Programm GewehrDie Anerkennungskarte Gewehr gibt es bei erreichen von 66 Punkten.